Hochschulautonomie mal wieder

Die Debatte über die Autonomie von Hochschulen ist wieder ausgebrochen. Lange Zeit herrschte eine Art politisch-medialer Konsens, dass es davon nicht genug geben könne, und dass diese immer größer werden würde. Nähere Ausführungen, was genau da wachsen würde waren selten zu finden. Nun aber ist es mit dem Autonomiewachstum vorerst vorbei, denn rotgrüne Hochschulgesetze – so heißt es immer wieder mal – machen diesem nun ein Ende.
Die initialen Argumente dieser in FAZ und Süddeutscher Zeitung ausgetragenen Debatte finden sich bereits in einem von Jürgen Kaube verfassten Artikel aus dem Dezember des vergangenen Jahres. Schon dort argumentiert Kaube, dass es einen Reformbedarf eigentlich gar nicht gebe, weil doch alles recht gut laufe mit den alten Rechtslagen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Aber – so Kaube weiter – rote und grüne Landesregierungen meinten halt steuern zu müssen. Sodann arbeitet sich Kaube an Ministerialprosa ab, um dann noch einmal zu erwähnen, wie abwegig die Gesetzesänderungsvorhaben sind. Steuerungsansprüche durch Landesministerien seien ja wohl nur durch ein „Maximum an politischem Willen und ein Minimum an kognitiven Voraussetzungen dafür“ begründbar und die Ministerin Svenja Schulze wisse wohl nicht, dass „Forschung so gut wie nie regionalen Gesichtspunkten folgt“. Formeln wie „überregionale Abstimmung“ oder „regional ausgewogenes Leistungsangebot“ stünden – so vermutet Kaube – bloß für Erfordernisse, die aus der Schuldenbremse erwachsen würden.

Dieser Artikel und seine Argumentation ist deshalb interessant, weil er als Auftakt und Blaupause vieler danach erschienener Meinungsäußerungen gelesen werden kann. Die Kernargumente sind immer die gleichen, zum einen die Aussage, der Anspruch von Steuerung von Hochschulen sei irgendwie politaktivistisch und dumm und gebe Zeugnis davon, dass Wissenschaft nicht verstanden wird, zum anderen, dass doch in den letzten zehn Jahren alles gut gelaufen sei. Neuentstandene Demokratiedefizite, Probleme mit Hochschulräten überhaupt demokratietheoretische Fragen, z. B. danach, warum Ansprüche von Wirtschaftsakteuren demokratisch legitimierter sein sollten, als die politischer, sucht man vergebens.
Verwunderlich an der Debatte, insbesondere, was die Selbstpositionierung ihrer wesentlichen ProtagonistInnen angeht, ist die unerklärte – wenngleich unverhohlene – parteipolitische Schlagseite. Da sagte am 09. September in der SZ der Präsident der drittgrößten Universität Deutschlands Werner Müller-Esterl, das nordrhein-westfälische Hochschulfreiheitsgesetz verdiene seinen Namen, das im Werden begriffene Hochschulzukunftsgesetz desselben Landes hingegen sei zynisch. Will er damit sagen, die Universität Frankfurt bekennt sich beherzt zum Schwarz-Gelben Hochschulfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen?, und falls er sowas sagen wollte, warum tut er das dann? Auch Kaube hat ja immer wieder gezeigt, dass er angesichts betriebswirtschaftlicher Organisationslyrik durchaus Skepsis aufzubringen vermag, wenn diese aber ein ganzes Landeshochschulgesetz trägt, dann gibt es seiner Ansicht nach keinerlei Reformbedarf. Schwer zu verstehen ist so eine Haltung schon, noch etwas schwerer zu verstehen ist, warum hier Großjournalisten und Amtsträger ihren Namen für etwas hergeben, das gar nicht ihre Sache ist.
Das Problem daran ist, dass sie sich eine Haltung wie die oben skizzierte gegenüber einer Debatte darüber, was Politik und Gesellschaft eigentlich von Hochschulen erwarten darf, komplett verschließt und Hochschulen dabei mit eben den Diskussionspartnern, die schon immer gesagt hat, was sie von Hochschulen wollen, alleine lässt. Dies ist die private Wirtschaft.