Lockerungsreflexionsorgien. Von den Schwierigkeiten der offenen Gesellschaft mit dem Herauffahren

Der folgende Text ist kein Coronatagebuch, sondern ein Gedankenprotokoll, dessen, was mir die Coronasituation beobachtend und miterleidend, durch den Kopf gegangen ist. Ich werde dann auch hier meinen Fokus- resp. Perspektivenwandel beschreiben, wie sich mein Blick auf die Debatte innerhalb zweier Wochen verschoben hat. Ich habe mich während des Herumschreibens an diesem Text, das sich über die vergangene und diese Woche verteilte, dafür entschieden, die Beschreibung meines Denkstandes der Vorwoche einzukapseln und für sich stehen zu lassen und dann, nach dem Öffnungsbeschluss vom 16. April noch einem anzusetzen. Als Anhang folgen ein Postscriptum zur Bremer Lage und eins mit ein paar Fragen an die in der Hauptsache sozialdemokratisch orientierte Arbeitsmarktpolitik. Wer nicht aus Bremen kommt und nichts mit der Frage der Lohnfortzahlung für Minjobber*innen zu tun hat, braucht das nicht zu lesen.

(14.04.) Politische Erwartungen sortieren sich gerade neu. Auf eine für mich völlig unerwartete Art bildet sich eine neue Konfliktlinie um die Frage, wie es angesichts der Bedrohung durch Covid 19 weitergehen soll. Innerhalb der Linken wird plötzlich eine unbedingte Haltung stark, auf keinen Fall nachzulassen im Kampf gegen die unbekannte Krankheit. Man dürfe doch keine Menschenleben der Krankheit preisgeben, nur um es der Wirtschaft leichter zu machen. Für den Erhalt einer Herrenboutique in Wuppertal den Tod von Menschen in Kauf zu nehmen, wird zum moralischen Abgrund. In solchen Formulierungen paart sich heimeliger Antikapitalismus mit moralischem Überlegenheitsfühlen.

Da wird mit viel Gewissheit, Unbedingtheit und moralischem Applomb argumentiert, als wisse man, wie die Viren wirken und als sei klar, was politisch mit dem immer noch spärlichem virologischem und epidemiologischem Wissen politisch anzufangen ist. Paradoxerweise treten viele, die bis vor Kurzem noch für eine offene, diverse Gesellschaft waren nun für die dahingeschlossene, wie es heute heißt, heruntergefahrene Gesellschaft ein. Betrieb dürfe auf keinen Fall weitergehen, sagen sie, wer über einen Ausstieg aus dem Einschränkungsregime auch nur reden will, sei unverantwortlich gar amoralisch. Etablierte Politik gerät in den Verdacht, allzu schnell weg zu wollen von den Einschränkungen, selbst Forschung, die in den Verdacht gerät, dabei mitzuhelfen (Streeck), gerät in ein Kreuzfeuer von Kritik und armchaireepidemiologischen Mansplainings.

Der mit dieser Art Kritik verbundene Diskurs, seine Sprechweisen, balancieren dabei haarscharf an der Politkitschlinie entlang, es werden kolossale Schwarz-Weiß-Szenarien entworfen, die ein Abwägen nicht zulassen, die Möglichkeit ja Gebotenheit eines klaren nicht anders möglichen Entscheidens suggerieren. Was gestern noch in einer verfassungsrechtlichen Diskussion als Schmittianismus für den Höheren Dienst bezeichnet werden konnte, kommt plötzlich als ein Basisschmittianismus der sozialen Netzwerke, als eine uneingeschränkte Entschiedenheit zur Eingeschränktheit des Sozialen daher. Die sozialen Medien starren nur so vor ExpertInnen für Ausgangs- und Kontaktsperren, eine Diskussion über ein politisches Umgehen mit den Folgen der Ausbreitung des Virus fällt für viele einfach aus, weil es ihrer Auffassung nach nichts zu besprechen gibt. Was sei auch wichtiger als der Schutz von Leben lautet ein Schlüsselsatz dieser Diskussionsstränge. Gelegentliche Vorschläge, Risikogruppen zu isolieren, die bei einer vernünftigen Debatte schon wegen ihrer inneren Absurdität in sich zusammenfallen würden, werden zum buhmannigen Strohmann aufgebauscht, dem es sich mit Petitionen und Beschwörungen entgegenzustellen gilt. Leben wollten doch alle, auch die mit Vorerkrankungen, als würde auch nur irgendjemand, der bei Trost ist, ernsthaft dafür eintreten, dreißig oder mehr Prozent der Bevölkerung wegzuschließen. Mal wieder scheint es, dass das Aufbauen eines Diskurspopanzes der Stabilisierung und Immunisieren eigenen Denkens dient, die Hermetik aufrechterhalten soll, die vielleicht sonst gefährdet wäre.

Insofern liegt eine Bedrohung gesellschaftlicher Freiheit vielleicht weniger im tötungsbereiten Kapitalismus als vielmehr vielleicht in der Unfähigkeit, politisch mit etwas umzugehen, was man nicht als ein politisches Problem zu betrachten vermag. Bedrohliches wird auf diesem Denkweg zu etwas außerpolitischem, dass sich der Demokratie und Partizipation und der Abwägung entzieht. Dabei rutscht der Kern des Politischen weg, denn der Politik werden zentrale Bereiche des Lebens als Gegenstände entzogen. Wenn Politik nicht darüber diskutieren und auch entscheiden darf und soll, wie soziale Strukturen, nachdem sie in eine Pause geschickt worden sind, wieder arbeiten können, dann ist der Kern des Politischen beiseite gedrückt.

Beiseite rutscht dabei auch, dass Politik, auch demokratische, von manchen verlangt, das Leben zu riskieren. Für Soldaten gilt das, aber auch für Polizisten und gar Feuerwehrleute, gar auch für medizinisches Personal. Immer dann, wenn es gilt Leben mit dem Einsatz anderer Leben zu verteidigen.

Auch für wahrgenommene Vorteile ist eine Gesellschaft schon einmal bereit, Tode in Kauf zu nehmen. 3000 oder etwas mehr Menschen sterben in Deutschland jährlich im Straßenverkehr, die Gesellschaft und ihr Staat nehmen das in Kauf, damit die Bürger*innen sich billig, zügig und ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend im Staatsgebiet fortbewegen können. Das Beispiel zeigt, dass es bis heut keinen unbedingten Vorrang, Tod unter allen Umständen zu vermeiden gibt. Ja, man wird hierzulande sogar dafür gewählt, dass man bereit ist, den Tod von etwa 300 Menschen jährlich im Namen unbewiesener Exportvorteile und diffuser automobiler Freiheit in Kauf zu nehmen.

Wohlgemerkt, man kann das wollen und einfordern, dass das aufhört, man muss dann aber sagen, dass es was Neues ist. Angesichts von Unwissenheit und Unsicherheit über Wirkzusammenhänge gilt dieses Problem umso mehr. Tötet das Öffnen von Buchhandlungen wirklich Menschen oder tötet ihre Schließung nur auf schleichende Weise den Literaturbetrieb? Man weiß es Stand heute nicht. Oder wäre es ein Dammbruch, finge man nur an, über das Öffnen von Buchläden zu reden, weil dann alle möglichen anderen Branchen ankämen und für sich ihre Öffnungssonderrechte reklamieren würden. Auch das weiß man im April 2020 nicht.

 

(16.04. und danach …) Inzwischen hat sich die Politik geregt und ein Ergebnis hervorgebracht. Allerdings eins, dass den Eindruck vermittelt, es mit Getriebenen zu tun haben, mit einer nackten Panik vor wirtschaftlichem, sozialem und fiskalischem Schaden. Schulen sollen irgendwie irgendwann so in etwa ab Mai wieder öffnen, auch die nichtexistenznotwendigen Geschäfte, Gastronomie bleibt bis auf weiteres zu, Kontaktbeschränkungen bleiben bis auf weiteres bestehen. Die Handbremse ist noch da und noch gezogen, aber sie wackelt und ruckelt. Den Eindruck von Souveränität vermittelt das beschlossene Paket nicht, weil insbesondere bei den Schulen ein unauflösbarer Zielkonflikt besteht. Sie zu öffnen geht eigentlich nicht, insbesondere, weil es sich bei Schulen um Organisationen handelt, bei denen die Diskrepanz von Anspruch und sozialer Wirklichkeit eklatant ist, aber geschlossen halten kann man sie auch nicht. Auch in Bezug auf den wirtschaftlichen Bereich gibt es diese Art Zielkonflikt. Der Lockdown kostet viel Geld, disrumpiert die staatlichen und privaten Finanzen, die Sorge dass er eine Spur fiskalischer und sozialer Verwüstungen hinterlässt ist groß; andererseits ist er angesichts des fehlenden Wissens, das einzige verfügbare Instrument, dass uns vor Verhältnissen wie in der Lombardei oder in New York bewahrt (Pestmodell, siehe den im Blog vorhergehenden Text vom 1. April). Gleichwohl bleibt der Druck, zu öffnen oder zu lockern stark, nicht zuletzt, weil getroffene Regelungen und Gesetzeslagen einen mit Allgemeinverfügungen operierenden Lockdown des sozialen Lebens nicht vorgesehen hatten. Viele bestehende Regelungen gerade in den Nischen und Niederungen des Arbeits- und Sozialrechts passen dazu einfach nicht (siehe das PPS unten).

Der Druck kommt von WirtschaftspolitikerInnen und von Ökonomen andere WissenschaftlerInnen insbesondere Epidemiologen halten eher dagegen, aktuell entsteht der Eindruck, dass die Gesprächsfähigkeit der ÖkonomInnen in Richtung anderer Disziplinen nicht besser geworden ist. Ökonomische sind mit epidemiologischen Perspektiven bis auf weiteres kaum in Einklang zu bringen, das reicht soweit, dass ÖkonomInnen sich in abendlichen Talkshows dabei beobachten lassen, wie sie epidemiologische Denkmodelle nicht verstehen oder intellektuell kontaktlos an diesen vorbeireden. Der Ordnungsruf von Deutschlands regierender Wissenschaftlerin, ihre Kritik der Debatte mit der Aussage, da gebe es Lockerungsdiskussionsorgien kommt, wie es aussieht, zur rechten Zeit.

An mir selbst beobachte ich einen Perspektiven- und auch Meinungswandel. Während ich in der vergangenen Woche noch einen Schwerpunkt auf Demokratieaspekte gelegt habe (auch in meinem im Blog vorhergehenden Beitrag), derzeit verschiebt sich meine Wahrnehmung. Ich habe den Eindruck, dass die Politik noch keinen Weg gefunden hat, mit dem Druck umzugehen. Das gilt auf Landesebene noch mehr als auf Bundesebene. Hinzu kommt eine m. E. über das Ziel hinausschießende Urteilfreude mancher Verwaltungsgerichte: Das gestrige Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts zur in Hamburg geltenden 800 m2-Regelung war insofern absurd, weil die dort angestellten Überlegungen in Bezug auf physical distancing im Einzelhandel einfacht nicht die Angelegenheit von Gerichten sind.

Gerade LandespolitikerInnen gelingt es derzeit nicht, den Eindruck zu zerstreuen, zu viel Normalität zu wollen, ja das ganze Gerede über Rückkehr zur Normalität ist zum gegeben Zeitpunkt verfehlt. An dieser Stelle rächt sich das im ersten Teil des Beitrags eingekreiste Problem: Offenbar ist die Sprechfähigkeit des Politischen und auch die der Gesellschaft in Bezug auf die aktuelle Bedrohung noch nicht gut genug. Weder die Politik noch viele gesellschaftliche Diskurse halten die Ungewissheit, das Halb- und Viertelwissen aus, dass niemand sagen kann, wann und ob eine Rückkehr zu welcher Normalität auch immer möglich sein wird.

Das politische System ist derzeit an den Grenzen seines Folgenabschätzungsvermögens. Nicht immer und überall passt Talk zu Action. Zwei solcher wunden Stellen werde ich in PS und PPS behandel. Bei der ersten handelt es ich um ein Bremer Lokalproblem (wer mit Bremen nichts zu tun hat, braucht deshalb PS nicht zu lesen), beim PPS geht es um ein arbeitsmarktpolitisches Spezialproblem, eine eklige institutionalisierte Heuchelei, eine Leiche im Keller vornehmlich sozialdemokratisch motivierter Arbeitsmarktpolitik.

 

PS: Ein Post Scriptum zur Situation in Bremen

Bremen feiert sich dafür, in Sachen Soforthilfe ein Fast Mover zu sein, „wir waren eins der ersten Länder, die darüber Beschlüsse gefasst haben“, heißt es im Umfeld der von der Linkspartei gestellten Wirtschaftssenatorin. Leider stimmt das so nicht ganz für die Umsetzung. Während andere Länder Verfahren aufgesetzt haben, die schnell, unbürokratisch und großzügig waren, ist die Umsetzung des Bremer Soforthilfeprogramms langsam, formalistisch und engherzig. Auf das Setzen eigener Akzente verzichtet das Land Bremen dabei vollständig und reicht seit einigen Wochen einfach nur Bundesgeld nach den Kriterien des Bundes durch (diese schließen es aus, bei der Bewältigung aller lockdownbedingten Liquiditätsprobleme zu helfen, so dass ausschließlich dauerhafte Kosten übernommen werden). Der Verzicht auf ein eigenständiges Landesprogramm ist– wie es scheint – der Finanzsituation des Landes geschuldet, die postcoronal vor einem noch größeren Scherbenhaufen steht, als sie das ohne Coronakrise ohnehin schon getan hätte.

Die langsame Dauer der Auszahlung (in vielen Fällen werden am Ende mehr als vier Wochen zwischen Antragsstellung und Auszahlung vergangen sein), ist der Schwerfälligkeit der Bremer Verwaltung geschuldet. Es scheint in diesem Bundesland nochmals schwieriger als fast überall woanders zu sein, personelle Ressourcen auf ein Thema zu bündeln. Da nimmt es der Politikbetrieb dann auch schon mal hin, dass man Kleinselbständige fast einen ganzen Monat warten lässt und zum Glück kommt es bei solche einem Verfahren dann wenigstens nicht zu Fehlausschüttungen wie dies in Berlin oder NRW passiert ist.

Fast noch problematischer als die Dauer der Bearbeitung beim sog. Soforthilfeprogramm ist der geradezu mit Händen zu spürende Unwille in der Bremer Politik, sich mit der Frage zu beschäftigen, warum das Land außerstande ist, ein Soforthilfeprogramm, das diesen Namen auch verdient, aufzulegen. Hierzu eine Antwort aus dem Bremer Politikbetrieb zu bekommen, wäre mir schon ein Anliegen.

 

PPS: Und ein zweites zur Arbeitsmarktpolitik

In der Arbeitsmarktpolitik Tätige werden nicht müde, immer wieder zu wiederholen, dass Minijobs keine Beschäftigungsverhältnisse minderer Güte oder minderen Rechts sind. Da schein es nur logisch, dass auch für Minijobs Lohnfortzahlungsansprüche gelten. Nur, was gilt im Falle eines nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz allgemeinverfügten Lockdown betrieblicher Aktivität. Dann greife gemäß § 56 des Infektionsschutzgesetzes ein Erstattungsanspruch der vom Lockdown betroffenen Unternehmen gegenüber dem Gesundheitsamt, so steht es zu lesen auf Nebenseiten der Minijobzentrale und auf dem einen oder anderen arbeitsrechtlichen Beratungsportal. Zweites Nur, wie läuft dann aber das Verfahren genau ab, denn im Netz fand sich wenig mehr als vage Andeutungen. Erste Annahme: Die Gesundheitsämter müssten das ja wissen, sind aber überlastet und die Coronanummern sind nicht dazu da, wegen solcher Fragen angerufen zu werden. Das naheliegendste ist dann also ein Anruf bei der Bremer Senatsverwaltung für Gesundheit. Dort in der Telefonzentrale gibt es erst einmal die ernüchternde Auskunft, das man nicht wisse, wie das geht und auch nicht wisse, wer im Haus das wissen könnte. Ende des Gesprächs. Einige Minuten später ein Rückruf des Bürgertelefons (die gleiche Mitarbeiterin), mit dem Tipp, es doch mal bei der Bremer Arbeitnehmerkammer zu versuchen, vielleicht auch bei der Handelskammer und dann gebe es da eine telefonische Hotline des Bundesministeriums für Arbeit. Anruf bei der Arbeitnehmerkammer: Das sei ja eine Arbeitgeberfrage, die dürfe man prinzipiell gar nicht beantworten, Ende. Anruf bei der Hotline des Bundesministeriums für Arbeit: Eine solche Erstattungsregelung für ArbeitgeberInnen bei Minijobs gebe es nicht, wer auch immer §56 Infektionsschutzgesetz dahingehend auslege, liege falsch, zudem, als Arbeitgeber sei man ja wohl selbst dafür verantwortlich, entsprechende Rücklagen zu haben, schließlich trage man ja das unternehmerische Risiko und das schließe das Risiko, dass der Betrieb geschlossen werde ja ein. Hilfsweise könne man ja versuchen, mit seinen MitarbeiterInnen zu sprechen, ob sie das Geld wirklich brauchen, Verabredungen auf freiwilliger Basis seien ja möglich.

Diese Auskunft ist in vielerlei Hinsicht interessant. Zunächst einmal vertritt das Bundesministerium für Arbeit die Auffassung, dass Probleme bei der Lohnfortzahlung von Minijobgehältern von den ArbeitgeberInnen zu schultern sind, hilfsweise können sie auf Kleinunternehmer und MinijobberInnen abgewälzt werden, die sich dann ja einigen können. Da lässt man die anderen das eigene gute politische Aussehen schon mal was kosten. Wichtig ist das Beschwören des Satzes, Minijobber seien Mitarbeitende wie die anderen auch, und keinesfalls seien das Beschäftigungsverhältnisse minderer Güte oder Berechtigung. Kollateralschäden dieses nahezu perfekt dahingeheuchelten Arrangements sind die ArbeitgeberInnen, die sich regelkonform korrekt verhalten, ihren Minijobbern bei Krankheit den Lohn für die ausgefallene Arbeitszeit fortzahlen und Urlaub gewähren, denn die bleiben auf ihren Kosten sitzen. Wer hingegen der Regel folgte, „wer nicht arbeitet, wird auch nicht bezahlt“ ist fein raus und wird vom Bundeseministerium in seiner Haltung bestärkt.

Nicht minder interessant ist die Haltung „können wir doch nichts dafür, wenn Leute im Internet Unfug schreiben“, verwaltungsrechtlich mag die auch zu rechtfertigen sein, schließlich ist es nicht nötig eine Unterlassung zu rechtfertigen, politisch ist das jedoch ambivalent, weil der Eindruck entsteht, dass die Aufrechterhaltung der Aussage Minijobs seien so sicher wie richtige, wichtiger ist als alle anderen Überlegungen. Brunssons Organization of Hypocrisy wird hier zu einer policy of hypocrisy. Das ist zumindest ernüchternd.