Wissenschaftsfreiheit: Ein Lesebericht zum einschlägigen APUZ-Heft aus dem November 2021

Als vor zwei Monaten das APuZ-Heft Wissenschaftsfreiheit erschien, war ich zugegebenermaßen skeptisch und habe es zunächst beiseitegelegt. Zuviel Angst hatte ich vor dem, was darin zu erwarten sein könnte. Schließlich gehörte die im Laufe der vergangenen eineinhalb Jahre  durchgerauschte Debatte über Wissenschaftsfreiheit zu den Auseinandersetzung, deren Ertragsarmut proportional zu ihrer antagonistischen Lagerbildnerei zunahm. Es war eine Debatte mit zwei aufeinanderreagierenden Lagern, die sich, obwohl sie gemeinsam im Diskursraum Wissenschaft im weiteren Sinne zusammengesperrt waren, weder Worte noch Gedanken füreinander übrig hatten. Wo die eine Seite umso vehementer einforderte angehört zu werden, war die Gegenseite umsomehr davon überzeugt, dass es eigentlich doch gar nichts zu besprechen gebe. Auch deshalb war man bei der Bundeszentrale für politische Bildung wohl der Auffassung ein Heft Wissenschaftsfreiheit  machen zu müssen, um, wie Anne Seibring die verantwortliche Redakteurin im Editorial schrieb, „eine faire, von wissenschaftlichen Kriterien geleitete bestimmte und vom gegenseitigen Respekt getragene Auseinandersetzung um das beste Argument zu gewährleisten“. Nun, das ist nicht allen im Heft Publizierenden gelungen, aber einigen schon.

Elif Özmen, eine Philosophin aus Gießen gibt einen ersten Überblick zu begrifflichen Grundlagen von Wissenschaftsfreiheit. Zunächst nimmt Özmen eine generelle Einordnung vor und stellt Wissenschaftsfreiheit als Kommunikationsgrundrecht neben Meinungsfreiheit gibt aber auch zu erkennen, dass eine solche Parallelisierung Unterschiede verwischen würde. Dass beide Begriffe umkämpft seien, ändere daran erst einmal nichts. Wissenschaftsfreiheit ist, so Özmen, ein defensives konstitutives Individualrecht, als robustes Abwehrrecht aber kein Jedermannsrecht. Es greift zuvörderst gegen staatliche Maßnahmen, die auf Kontrolle oder Steuerung von Wissenschaft zielen, aber, was wissenschaftlich ist und was nicht, ist nicht Gegenstand staatlichen Entscheidens. Dabei komme es auf die Ernsthaftigkeit des Versuchs nach Inhalt und Form, nicht darauf, ob die verfolgten Hypothesen zutreffend oder in etwa erratisch sind, an. D. h., auch erratisch angeleitete, schlecht gemachte Forschung fällt, sofern sie als Wissenschaft gelten kann, unter die Wissenschaftsfreiheit. Letzteres ist insbesondere in Hinblick auf historische Perspektive von Bedeutung, aber auch in Hinblick auf politisch missfallende Wissenschaft, sofern ihre Prämissen und Praktiken nicht den Rahmen des rechtlich Vertretbaren sprengen.

Klaus Gärditz ein Bonner Jurist stellt eingangs seines Beitrages fest, dass Wissenschaftsfreiheit nicht zu den in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts konstituierten Grundrechten gehört hat. Als Freiheitsrecht sei sie als Reaktion auf restaurative Bewegungen entstanden, in Deutschland ein Produkt des Vormärz, allerdings hat es, so Gärditz, noch gute 100 Jahre, also zweier Weltkriege und einer heraufdräuenden globalen Blockkonfrontation zur Mitte des 20. Jahrhunderts bedurft, bis sich in Deutschland praktische Relevanzen auf der Ebene des Verfassungsrechts einstellten.

Die politische Funktion einer selbstständigen Wissenschaftsfreiheit, die über normale Meinungsfreiheit hinausgeht, liege darin, entpolitisierte Prozesse der Wahrheitsfindung gegen politischen Zugriff zu armieren. Insbesondere dann, wenn Politik sich auf Rationalität berufe, könne sie versucht sein, wissenschaftliche Wahrheitskommunikation zu kontrollieren. Und andererseits gehöre es heute zur Grundausstattung politischer Rationalität, Macht nur vor dem Hintergrund der Möglichkeit des Falschliegenkönnens derer, die sie ausüben, zu akzeptieren. Aus diesem Grund basiert Demokratie auf der Reversibilität getroffenener Entscheidungen, wo dies möglich ist. Freiheit der Wissenschaft schützt insofern davor, dass politische Macht ihrerseits zu einer Wahrheitsinstanz werden kann, oder gar eine Telnehmerin des Wissenschaftsprozesses. Insofern sei es keineswegs so, dass Wissenschaftsfreiheit bemüht ist, Wissenschaft jenseits gesellschaftlicher Relevanzen zu betreiben, vielmehr ziele sie darauf ab, wissenschaftliche Relevanz nicht kurzfristigeren politischen, gesellschaftlichen oder ökonomischen Interessen zum Opfer fallen zu lassen. Wissenschaft sei somit als eine am Gemeinwohl orientierte Gegenöffentlichkeit zum Politischen konzeptualisiert. Zunehmende Verwissenschaftlichung des Politischen lässt sich damit auch als (anschwellende) Rationalitätskontrolle im politischen Prozess beschreiben.[1] Damit das so sein kann, ist es unabdingbar, dass Wissenschaft wissenschaftlich, bzw. an wissenschaftlichen Relevanzen orientiert bleibt und eine Distinktion zwischen Wissenschaft und Politik aufrechterhalten wird, ein unreflektiert politisches Follow the Science könne damit das genaue Gegenteil dessen hervorbringen, was es erreichen will und soll: Wissenschaft würde geschwächt sein und nur noch als verlängerter Arm des Politischen wahrgenommen werden.[2] Dafür ist die Frage, ob es wirklich, von Macht und Einflussnahme freie Wissenschaft gibt, fast schon unerheblich (Spoiler: Es gibt sie nicht, weil es kein Denken im herrschaftsfreien Raum gibt), entscheidend vielmehr ist die Orientierung an diesem Ideal. Aus der Unwahrscheinlichkeit, tatsächlich herrschaftsfrei und unabhängig von sozialen Verortungen zu denken, folgt demnach nicht, dass es sinnlos oder gar kontraproduktiv wäre, wissenschaftliche Praxis an solch einem Ideal der Freiheit zu orientieren.

Und dann sind da die zwei Texte in denen sich die Schatten knüllen. Sandra Kostner, Mitarbeiterin an der PH Schwäbisch Gmünd (und eine der Initiator*innen des Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit (https://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de/)) meint, Disziplinieren ersetze Argumentieren, pandemieinspiriert lässt sie untertiteln, es gebe eine Verhängung und Umsetzung intellektueller Lockdowns. Wer das problematisiere, setze sich Abwehrreflexen aus, die auf einem identitätspolitischen Paradigma beruhten. Auch ihr Netzwerk Wissenschaftsfreiheit habe diese mittlerweile gut eingeschpielte Art Reaktanzen getriggert.

Agendawissenschaftlerinnen und Agendawissenschaftler[3]jedenfalls schnürten die gesellschaftliche Freiheit ab, die es brauche, damit von Wissenschaftsfreiheit die Rede sein könne. Ihr Mittel, fährt sie fort, sei institutionelle Bestrafung, z. B. durch offene Briefe und Petitionen und die Drohung mit negativen Leistungsbewertungen.[4]

Jirè Emine Gözen, eineMedienwissenschaftlerin und Professorin für Medien- und Kulturtheorie an der Hamburger Niederlassung einer privaten Fachhochschule aus Gütersloh sieht es ganz anders, schließlich ist sie Mitinitiatorin des anderen Netzwerkes Wissenschaftsfreiheit (https://netzwerk-wissenschaftsfreiheit.org/). Wissenschaftsfreiheit sei gar kein ontologischer, sondern ein politischer Begriff, sagt sie. Wissenschaftliche Praktiken seien nichts anderes als Ausdrücke dessen, was in einer Gesellschaft etabliert sei (das führt sie auf den Sinn Foucaults zurück). Wissenschaft sei somit gar nicht außerhalb der Machtbeziehungen, die die Gesellschaft durchdringen, wer von Wissenschaftsfreiheit rede, blende aktiv aus, was da an machtförmigen Wissenschaftsordnungen sei. Wissenschaftstraditionen fussten auf kolonialen, rassistischen, sexistischen ableistischen und klassistischen Zuschreibungen.  All die gelte es zu dekonstruieren.

Deshalb sei die Frage, ob Wissenschaftsfreiheit in Gefahr ist, falsch gestellt, denn gemäß poststrukturalistischer Lesart sei Wissenschaftsfreiheit ohnehin nichts als eine Illusio Privilegierter, wirklich wichtig hingegen sei, dass es auf der Welt Wissenschaftler*innen gebe, die um das Fortbestehen ihrer physischen Freiheit zu kämpfen hätten. Deshalb gebe es auch das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit (org.), das Wissenschaftsfreiheit als Prozess der Erweiterung von Teilhabe in der Wissenschaft sehe und verstanden habe, dass das Funktionieren des Systems Wissenschaft auf Diskriminierung, Prekarisierung und Ausschluss beruhe.

Auffällig an beiden Texten ist ein Streben, die Urteile und Vorwürfe der jeweiligen Gegenseite vollumfänglich mit Leben zu füllen. Wo Kostner gleich ein identitätspolitisches Paradigma am Werke sieht, setzt Gözen noch eins drauf und meint mit Verweis auf Foucault gleich die ganze Idee von Wissenschaft als Machtoperation Privilegierter entlarven zu können. Beide Texte lesen sich in insofern wie gegenseitige Spiegelfantasien, vielleicht kann man Gözen ein noch etwas größeres Maß ontologischer Konsequenz zuerkennen, weil sie ja sagt, dass Wissenschaft nichts als eine kulturelle Praxis ist, insofern ist es konsequent, dass sie in ihrer Freiheit, gleich ob illusionär oder nicht, keinen Wert erkenn kann. Sie bleibt dann im zweiten Denkschritt allerdings eine Antwort schuldig, warum es sich überhaupt lohnen sollte Wissenschaft zu betreiben, bzw. warum ein paar Cyberpunk Novellen und ein bisschen Kunst es nicht auch täten.

Der im Heft folgende Text leistet dann etwas, von dem die vorangegangenen weit entfernt sind. Paula Irene Villa, Richard Traunmüller und Matthias Revers zeigen, was möglich ist, wenn es eine Basis gibt, auf der man zumindest darüber sprechen kann, was ein gültiges Argument ist. Revers und Traunmüller hatten 2020 eine Studie vorgelegt, die zu klären versuchte, ob es eine Gefährdung freier Rede in deutschen Universitäten gibt.[5] Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass sich ein beträchtlicher Anteil Studierender für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Universität ausspreche, zweitens es Hinweise auf einen Studierende hemmenden Konformitätsdruck gebe, es drittens hinsichtlich beider Aspekte politisch ideologische Unterschiede gebe. Kritik an diesen Befunden (auch von der Cooautorin Villa vorgebrachte) war, dass man zwischen Personen und Positionen unterscheiden müsse und dass Kritik, Angriff oder Beleidigung nicht Dasselbe seien.

Bei aller Ambivalenz und verbleibender Uneinigkeit lässt sich sagen, dass das wichtige disziplininnenpolitisch motivierte Schreibvorhaben von Villa, Traunmüller und Revers zumindest zeigt, was möglich ist, wenn man schreibend aufeinander zugeht, also etwas macht, was Kostner und Gözen unmöglich sein dürfte, weil die beiden Letztgenannten miteinander nichts zu besprechen haben. Insofern findet bei den beiden Protagonistinnen der antagonistisch aufgestellten Wissenschaftsfreiheitsnetzwerke auch kein Argumentationsaufbau statt, weil keine der Seiten ein Interesse hat, zuzugestehen, dass die andere Seite zumindest ein erörterungswürdiges Anliegen haben könnte. Insofern erstarren beide im gegenseitigen Vorwurf ideologiemotiviert politisiert zu sein und deshalb keine gute Wissenschaft zu machen.

Katrin Kinzelbach und Jannika Spannagel (FAU Erlangen Nürnberg bzw. FU Berlin) haben sich angeschaut, wie es weltweit um die Wissenschaftsfreiheit bestellt ist. Die Staaten der Welt werden dabei einsortiert in einer Skala von 1 bis 0 einindexiert: 1 entspricht dabei vollumfänglicher Wissenschaftsfreiheit, 0 gar keiner. Null wäre im 20. Jahrhunderts im Kambodscha der Roten Khmer realisiert, 1 am ehesten in den Demokratien Nordeuropas. Der globale Gesamtindexwert sinkt derzeit etwas, ca. seit 2013, dies ist jedoch kein globaler Rückgang, sondern konkreten Entwicklungen in Russland, der Türkei oder Brasilien geschuldet. Zusammengenommen ist das globale Niveau derzeit aber hoch und signifikant über dem der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Für ein feiner granuliertes Bild müsse man jedoch anders, nicht quantitativ gucken.

Uwe Schimank macht das, in dem, wie ich finde, Lichtblicktext des Heftes. Schimank nimmt skizzenhaft fünf Dimensionen in den Blick: Recht (i), Organisation (ii), Personal (iii), die Fachgemeinschaften (iv) und Finanzen (v). Das Verständnis verfassungsrechtlicher Garantien von Wissenschaftsfreiheit habe sich verschoben. Die Gruppenuniversität habe zwar Wissenschaftsfreiheit weniger entprofessoralisiert als gedacht, dafür aber habe sich ein organisationales Trägerschaftsverständnis von Wissenschaftsfreiheit herausgebildet, ein Verständnis, das mit Ansprüchen der Professor*innenschaft kollidieren könne. Dann sei auch fraglich, ob Wissenschaftsfreiheit als Abwehrrecht zu sehen sei oder, ob es sich nicht doch dabei auch um ein Gewährleistungsrecht handeln könnte. (i)

Die Idee organisationaler Trägerschaft von Wissenschaftsfreiheit hänge mit dem New Public Management zusammen. Organisationale Akteurschaft von Universitätsorganisationen (vertreten durch ihre Leitungen) lässt diese bestrebt sein, auf wissenschaftliches Geschehen Einfluss zu nehmen. Mit Hochschulräten und der Installation einer Wissenschaftsmanagement genannten Instanz in den Universitäten verändern sich die Bedingungen von Wissenschaftsfreiheit. Es bedarf einer Neuaushandlung in welchem Verhältnis durch Drittmittelperspektiven motivierte Interessen von Hochschulleitungen und ihrem Wissenschaftsmanagement zur Forschungsfreiheit einzelner Wissenschaftler*innen stehen oder sog. Qualitätssicherungsbestrebungen zur Lehrfreiheit. (ii)

Seit 2000 ist das wissenschaftliche Personal gewachsen, durch gestiegene Studierendenzahlen, Ausweitung der Drittmittelforschung in den Universitäten und seit einigen Jahren auch in den heute als HAWen bezeichneten, vormaligen Fachhochschulen. Dieser Aufwuchs bezieht sich aber vornehmlich nicht auf Professuren, damit überwiegend auf weisungsgebundenes, abhängiges Personal. Welche Konsequenzen daraus in Hinblick auf die Wissenschaftsfreiheit der weitaus meisten Forschenden resultiert, das steht erst am Anfang von Klärungsprozessen. Vorschläge wie der von der Jungen Akademie zu Departmentstrukturen vorgebrachte, sind ein Versuch diese Abhängigkeitsproblematiken aufzuheben. (iii)

Die Bewertung von Expertise durch Experten ist der Idee und ihrer Funktionsweise nach geignet, die Prävalenz wissenschaftlicher fachlich motivierter Relevanzorientierung aufrechtzuerhalten, wenn sie in reflektierter, ihre Kontexte mitdenkender Weise ausgeübt wird. Es ist weder klar noch sicher, dass das überall der Fall ist, es kann auch zu einem Wegevaluieren des Unkonventionellen kommen, womit sich Fachgemeinschaften selbst um Potentiale gesellschaftlicher Wirksamkeit brächten. Gerade überhandnehmende Wettbewerblichkeit könne dazu führen, dass ein Geist der Risikoaversion grassiert (iv).

Die Deutschen Universitäten (nicht unbedingt deren Forschung) sind seit Jahrzehnten chronisch unterfinanziert, womöglich auch dadurch motiviert, dass es ein Bestreben gibt, der Forschungsprogrammierung zu mehr Wirksamkeit zu verhelfen. Insbesondere Exzellenzinitiative und –strategie oszillierten diesen Gestus der Selbstwirksamkeitsoptimierung. Pakte und andere steuerungsmotivierte Finanzierungsansätze verstärken die damit verbunden Effekt, indessen sinken die Grundmittel je Studierende/r stetig.[6] Aus diesen Entwicklungen resulitiere zum einen ein Umbau, bzw. eine Ausrichtung von Professor*innenrollen auf Mittelakquisition, der/die Antragsprofessionelle wird zum dominierenden Professor*innenrekrutiereungsmodell und dabei wird die Vielfalt der Professor*innerolle die früher ein wesentliches Potential der Universität begründete eliminiert. Daraus könne organisationale und epistemische Gleichförmigkeit resultieren. Erstere ist vor dem Hintergrund, dass es eigentlich ein Bestreben um organisationale Profildiffernzierung gibt kontraproduktiv, zweiter ein Problem für die Gesellschaft und ihre Zukunft. Man forscht nicht über spannende Forschungsfragen in etwa aus disziplinmotivierter Neugier, sondern über das, was in Programmen gefragt ist. D. h. Forschungspolitik beraubt sich durch Überprogrammierung eigener Originalitätspotentiale, weil nur das in Forschungsprogrammen stehen kann, was einigermaßen denketabliert ist. Wissenschaftsfreiheit nicht nur als Freiheits-, sondern auch als Gewährleistungsrecht zu besprechen scheint also mehr als geboten. (v)[7]

Zum Ende des Textes hin geht Schimank noch kurz auf die Komplexe Außerwissenschaftlicher Nutzen und Publikationswesen ein, skizziert kurz, welche Fragen sich dabei stellen. Ersteres wurde gründlich schon in der Mitte des vergangenen Jahrzehnts durchgelaufenen Strohschneider-Kontroverse am Beispiel der transformativen Wissenschaft diskutiert[8], das zweite Thema ist aktuell akut und laufend, es zeigt sich gerade, dass Digitalisierung alleine nicht geeignet ist, den durch die Dominanz der Großverlage induzierten Effekten zu begegnen.

Etwas eingehender fällt dann noch der Blick auf vermeintlich oder tatsächliche Diskurskontrollen aus. Wissenschaftsfreiheit könne da mitunter in Frontalkonstellationen mit moralisierenden Standpunkten geraten (Schimank führt die Drohungen gegen den Bremer Primatenforscher Andreas Kreiter an, S. 46). Er versucht, sich soziologisch einen Raim darauf zu machen, indem er Norbert Elias und John L Scotsons Etablierte und Außenseiter[9] rezipiert. Etablierte würden Kritik an ihrer Praxis lange ignorieren, dann aber allzu oft, angesichts festgestellter Diskursmacht ihrer Gegner in dramatisierende Tonlagen verfallen. Ihre Gegner sähen das naturgemäß anders und sprächen von Verschleierungszusammenhängen (s. o.). Allerdings sei diese Konstellation keine von Wissenschaft gegen einen Rest der Gesellschaft, ganz im Gegenteil, auch Wissenschaftler*innen hätten Akteurschaft beim Eingrenzen von Wissenschaftsfreiheit, z. B. bei dem, was er Diskurskontrollen nennen aber auch bei der gutachterlichen Praxis.  Bei dem einen gebe es machiavellisitische Bequemlichkeitsarrangements, sich an bestimmten Diskussionen nicht zu beteiligen beim anderen fatalistischen Opportunismus.

Mit dem letzten Text des Heftes legen meine ehemaligen Wittenberger Kollegen Roland Bloch und Carsten Wührmann noch einen sehr guten Abriss der Genese der heut so viel für ungut gehaltenen Personalstruktur der Wissenschaft vor. Sie zeigen dabei auf worin die Schnittstellen von Organisationalem und Fachgemeinschaflichem bestehen und wie ein Lehrer-Schüler-Modell als Versuch lesbar ist, die Ambivalenz wissenschaftlicher Sozialisation institutionell abzubilden. Wissenschaft kann nicht angeordnet werden und so ist auch das Vorgesetztenverhältnis der Wissenschaft kein normales Vorgesetztenverhältnis, wie man es aus anderen Organisationen kennt. Z. T. so entsteht bei der Lektüre von Roland und Carstens Text der Eindruck, haben wir es heute immer wieder mit einer Verwechslung organisationaler und wissenschaftlicher Freiheit zu tun. So fragen sie auch, ob es wirklich ein Wissenschaftsfreiheitsgewinn ist, Abhängigkeit gegen Orientierung an politisch gesetzten Forschungsagenden mit ihren vorgegebenen Zeitrastern einzutauschen. Es gibt, wie da deutlich wird, viel zu besprechen.

 

[1] Klaus Ferdinand Gärditz (2021): Die politische Grammatik der Wissenschaftsfreiheit; in: Aus Politik und Zeitgeschichte 46/2021, 10 – 16, S. 13.

[2] Follow the Science ist im Übrigen kein notwendig demokratisches Postulat: Auch Eugenik, Rassenlehre, Hörbigers Welteislehre oder Lyssenkoismus ließen sich damit als Postulate kommunizieren.

[3] Dies seien Leute, die die kritische Überprüfung ihrer Forschungsergebnisse nicht als Bestandteil wissenschaftlichen Arbeitens betrachteten, wer ihre Einschätzungen nicht teile, werde diszipliniert..

[4] An dieser Stelle wiederholt Kostner die bekannte Liste aus der Causa Stock, der angeblichen Notenvergabe an der Universität Kassel und einer Auseinandersetzung, die in den Kommunikationswissenschaften um das Gendern geführt worden sei.

[5] Vgl. Michael Revers/Richard Traunmüller (2020): Is Free Speech in Danger on University Campus? Some Preliminary Ecvidence from a Most Likely Case; in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 3/2020, S. 471 – 497; url:  https://link.springer.com/article/10.1007/s11577-020-00713-z

[6] Von 8300 € 1995 auf 6600 € 2015, rechnet man die Paktmittel heraus, fällt der Wert gar auf 5500 €. Wissenschaftsrat (2020): Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt, Positionspapier; Bonn, S. 10;

[7] Nach meiner Stegreifalltagsbeobachtung scheint die Volkswagenstiftung diejenige unter den Stiftungen zu sein, die diese Art Problem am besten verstanden hat, es ist aber zu wenig, wenn eine Stiftung und im Rahmen der Exzellenzstrategie das eine oder andere Center for Advanced Studies hier ansetzt.

[8] Vgl. Peter Strohschneider (2014): Zur Politik der Transformativen Wissenschaft; in: Andre´Brodocz e. a. (Hg.): Die Verfassung des Politischen, Wiesbaden: Springer, S. 175 – 190; Armin Grunwald (2015): Transformative Wissenschaft eine neue Ordnung im Wissenschaftsbetrieb; Gaia 24/1, S. 17 – 20; Uwe Schneidewind (2015): Transformative Wissenschaft – Motor für gute Wissenschaft und lebendige Demokratie; in Gaia 24/2, S. 88 – 91; Carsten v. Wissel (2015): Die Eigenlogik der Wissenschaft neu verhandeln. Implikationen einer transformativen Wissenschaft; in Gaia 24/3, S. 152 – 155.

[9] Vgl. Norbert Elias/John L. Scotson (1990): Etablierte und Außenseiter; Frankfurt a. M.: Suhrkamp.